Generell gibt es bei einem Unfall einiges zu beachten. Dazu gehört zunächst die Sicherung aller für die Schadenabwicklung notwendigen Informationen
Sichern Sie Beweise an der Unfallstelle:
Notieren Sie sich:
Ein nützliches Dokument, dass Sie an der Unfallstelle unterstützt, können Sie hier herunterladen: Unfall was tun? Legen Sie diese Checkliste am Besten gleich in Ihr Handschuhfach! In jedem Fall kann Sie ein unabhängiger Sachverständiger bei der Abwicklung Ihres Schadens unterstützen. Bei einem nicht von Ihnen verschuldeten Unfall (einem sogenannten Haftpflichtschaden) trägt grundsätzlich die Versicherung des Unfallverursachers die zur Unfallabwicklung erforderlichen Kosten. Hierzu zählen unter anderem auch die Kosten für einen Sachverständigen, einen Rechtsanwalt, einen Mietwagen und die Reparatur Ihres beschädigten Fahrzeuges. Dabei haben Sie als Geschädigter jedoch eine Pflicht zur Schadenminderung. Das bedeutet für Sie, dass Sie keine unnötigen Kosten verursachen dürfen, wie zum Beispiel die Anmietung eines überteuerten Mietwagens oder die Wahl einer völlig überteuerten Exklusivwerkstatt bei einem älteren Auto. Sie als Geschädigter haben folgende Rechte und Ansprüche bei einem Haftpflichtschadensfall:
Sie als Geschädigter haben folgende Rechte und Ansprüche bei einem Haftpflichtschadensfall:
Übersteigt der Schaden die Bagatellschadensgrenze (circa 750 € ), übernimmt die Versicherung die entstandenen Kosten. Vorraussetzung dafür ist, dass Sie die Pflicht zur Schadenminderung berücksichtigen.
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